Vermietung
Vermietungsformular
Allgemeine Bedingungen
- Die Stiftung Schloss Gilgenberg haftet nicht für Unfälle. Versicherung ist Sache des Mieters.
- Bei gewerblichen Tätigkeiten ist eine Bewilligung vom Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kanton Solothurn einzuholen.
- Die Lärmimmission (max. 70db) muss eingehalten werden. Es muss auf die Bevölkerung Rücksicht genommen werden und ab 23:00 Uhr ist der Bass auf das Minimum zu beschränken.
- Die SGV-Verfügung vom 29.06.2009 ist integrierender Bestandteil dieses Vertrages.
- Der Mieter muss eine temporäre Toilette vor dem Schloss installieren.
- Bei der Abgabe ist das Mietobjekt geräumt und gereinigt. Sämtlicher Abfall ist entsorgt.